Gutachten geplanten prothetischen Behandlung
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Informationen zur Begutachtung
einer geplanten prothetischen Behandlung

Hat Ihr/e  Zahnarzt/Zahnärztin aufgrund von vorhandenen Zahnproblemen einen Heil- und Kostenplan erstellt, kann dieser von einer/einem Gutachterin/Gutachter überprüft werden. Das Gutachterverfahren ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt und von unserer Sozialgesetzgebung vorgegeben. Diese zielgerichtete und einzelfallbezogene Qualitätssicherung wird im Vorfeld einer Therapie durchgeführt. 

Der Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) überprüft bei einem Planungsgutachten, ob die genehmigungspflichtige Behandlung fachlich angemessen ist und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Bezuschussung ausschließlich durch die Krankenkasse erfolgt und wir Ihnen das Ergebnis der Untersuchung/Begutachtung nicht mitteilen dürfen.
Weitere Informationen

Für ein fachgerechtes Gutachten benötigen wir folgende Unterlagen. Bitte fordern Sie Ihre/Ihren behandelnde/n Zahnärztin/Zahnarzt auf, uns diese zeitnah zu übermitteln:

  • Röntgenbilder
    Aktuelle Röntgenaufnahmen (vorzugsweise in digitaler Form)
  • Modelle
    Sofern vorhanden
  • Ausgefüllte Formulare
    Um eine zügige Begutachtung zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgendes Formular sowie die Kurzanamnese für ZE-Planungsgutachten vorab von Ihrem/Ihrer Zahnarzt/Zahnärztin auszufüllen und uns zur Verfügung zu stellen.
    Begleitblatt
    Kurzanamnese
    Mängelgutachten