Informationen zur Begutachtung
einer geplanten prothetischen Behandlung
Hat Ihr/e Zahnarzt/Zahnärztin aufgrund von vorhandenen Zahnproblemen einen Heil- und Kostenplan erstellt, kann dieser von einer/einem Gutachterin/Gutachter überprüft werden. Das Gutachterverfahren ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt und von unserer Sozialgesetzgebung vorgegeben. Diese zielgerichtete und einzelfallbezogene Qualitätssicherung wird im Vorfeld einer Therapie durchgeführt.
Zahnarzt Dr. Demhartner ist einvernehmlicher Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) und überprüft bei einem Planungsgutachten, ob die genehmigungspflichtige Behandlung fachlich angemessen ist und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Bezuschussung ausschließlich durch die Krankenkasse erfolgt und wir Ihnen das Ergebnis der Untersuchung/Begutachtung nicht mitteilen dürfen.
Weitere Informationen
Für ein fachgerechtes Gutachten benötigen wir folgende Unterlagen. Bitte fordern Sie Ihre/Ihren behandelnde/n Zahnärztin/Zahnarzt auf, uns diese zeitnah zu übermitteln: